Unser Angebot

Unsere Leistungen unterstützen bei Ihrer Planung. Wir sind der richtige Ansprechpartner für folgende Aufgabenbereiche: 

Entwürfe

Haben Sie die ersten eigenen Wünsche und Träume zu Papier gebracht?

Lassen Sie uns diese etwas überarbeiten und berechnen, sodass Sie wissen, was in etwa auf Sie zukommt, finanziell und bei den Behörden.

Bis die richtigen Einteilungen und Vorstellungen geordnet sind, bedarf es einiger Entwürfe bis zum Erstellen des Bauantrages.
 

Bauantrag

Haben sie die Entwürfe überzeugt und wollen es amtlich machen?

Dann bearbeite ich die von Ihnen gewünschten Entwürfe und erstelle Ihnen die Pläne für den Bauantrag per CAD.

Jetzt mahlen die Mühlen der Behörden, lange kann es nicht mehr dauern, bis der rote Punkt bei Ihnen ist und die Werkplanung erstellt werden kann.
 

Werkplanung

Haben Sie die Baugenehmigung und wollen endlich loslegen?

Dann bearbeite ich die genehmigten Bauantragspläne und erstelle Ihnen die Werkplanung per CAD.

Dann hat das Warten ein Ende und der Maurer kann den ersten Stein mauern und der Zimmermann den letzten Nagel schlagen.

Flucht- und Rettungsplan gemäß DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z.B. in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern, Verwaltungsgebäuden oder sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind.

Zum Erstellen der Pläne werden als Grundlage die aktuellsten Pläne des Objektes als DXF, DWG oder PDF-Dateien oder Papierkopien benötigt. Des Weiteren ein Brandschutzkonzept (Bauaufsichtsbehörde/Brandschutzgutachter) oder Angaben von DEKRA oder Feuerwehr über die Beschilderung, Kennzeichnung und Anbringung oder Anzahl der Feuerlöscher, Symbole und andere notwendige Gerätschaften.

Dargestellt werden:

  • Standort
  • Fluchtweg
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Brandschutz-Einrichtungen
  • Sammelstelle

Feuerwehrplan gemäß DIN 14095

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Brandlasten. Der Plan besteht aus zwei Teilen: Dem Lageplan und den eigentlichen Geschossplänen (wird auch als "Brandschutzplan" bezeichnet).

Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden?

  • Für die er behördlich vorgeschrieben wurde (z. B. Störfallverordnung)
  • in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II oder III vorhanden sind
  • in denen PCB-haltige elektrische Betriebsmittel (z. B. Transformatoren) enthalten sind, mit außergewöhnlicher Ausdehnung und / oder Brandempfindlichkeit
  • in denen besondere Personengruppen sich aufhalten (Altenheime, Krankenhäuser, Pflegeheime und Anstalten),
  • mit Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Hotels, Kinos) und für Baudenkmäler und Museen
  • bei denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z.B. Lackfabriken, Chemiebetriebe, medizinische-mikrobiologische Laboratorien, Tanklager, Gaslager, Bahnanlagen, verkehrstechnische Anlagen)
  • bei denen durch schwer erkundbare Eigenarten von Bauweise und Nutzung falsche einsatztaktische Entschlüsse wahrscheinlich sind
  • mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung (Löschwasserversorgung über lange Schlauchstrecken notwendig)

Der Lageplan macht der Feuerwehr schnell Informationen über Gebäudegröße und -art, Gefahrstofflagerstätten und sonstige Gefahrenstellen innerhalb des Geländes zugänglich.
Auch sind in ihm alle Zufahrten (insbesondere Feuerwehrzufahrten) und Eingänge des Gebäudes eingezeichnet. So ist es der Feuerwehr möglich, gezielt zum Brandherd vorzudringen und die nötige Übersicht (insbesondere bei großen Objekten) zu bewahren.
Größere Gefahrenherde können schnell identifiziert werden und dadurch entsprechend geschützt oder bekämpft werden.

Im Gefahren- oder Brandfall dient der Feuerwehrplan zur raschen Orientierung der Einsatzkräfte, da dieser Plan nicht nur das Objekt darstellt, sondern auch die besonderen Gefahren innerhalb des Gebäudes. Durch die vereinfachte Darstellung des Grundrisses im Feuerwehrplan wird eine schnelle Übersicht gewährleistet. Brandschutztechnische Einrichtungen, wie z. B. Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, werden durch genormte Piktogramme dargestellt.

Ein Feuerwehrplan kann nicht nur allein anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Ortsbesichtigung ist ebenso erforderlich, wie die Absprache mit den zuständigen Stellen für den baulichen Brandschutz (Bauaufsichtsbehörde) und den
abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr).

Hinweis: Im Unterschied zu den Flucht- und Rettungsplänen ist ein Feuerwehrplan nicht für die Öffentlichkeit oder Dritte bestimmt!
 

Eigentumsteilung - Abgeschlossenheitsbescheinigung

Haben Sie ein Haus oder eine andere Immobilie, die Sie aus verschiedenen Gründen aufteilen müssen?
Ich erstelle Ihnen eine komplette Teilung mit den Plänen und Berechnungen für den Notar und die Behörden 

Bestandsaufnahme

Haben Sie über Ihre Gebäude keine, oder keine aktuellen Pläne?
Ich erstelle Sie Ihnen.
Mit Hilfe neuester Lasertechnik wird das Objekt vermessen, aufgenommen, und Schritt für Schritt per CAD umgesetzt, so dass Sie dann einen Überblick über den momentanen Zustand des Gebäudes haben.
Dies kann bei einer möglichen Umgestaltung oder ein Verkauf des Gebäudes entscheidend weiterhelfen.
Auch für die Gebäudeversicherung kann es für die Prämienberechnung und evtl. Schäden von Wichtigkeit sein.

Kontaktieren Sie uns!

Für Ihr nächstes Projekt oder bezüglich einer Anfrage.

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